Keinen Schnellschuss bei der Änderung der Straßenausbaubeiträge

Keinen Schnellschuss bei der Änderung der Straßenausbaubeiträge

Intensiv diskutiert wurde die Eingabe von FlitZ hinsichtlich einer Änderung des Vorgehens bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. So solle die Grundsteuer erhöht und diese Mehreinnahme für die Straßenausbaubeiträge verwendet werden.

Aufgrund der finanziellen Belastungen für einzelne Betroffene werde man hier immer mit Protesten und Eingaben zu kämpfen haben, „egal wie man es dreht und wendet“, so die einhellige Meinung. Einen „Schnellschuss“ wolle man deshalb nicht mittragen, nur um gewissen Strömungen der öffentlichen Meinung zu befriedigen.

Zunächst müsse man Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, fundamentiert bearbeiten. So gelte es vorab zu eruieren, welchen finanziellen Schaden oder Nutzen die Kommune in Folge einer möglichen Umstellung habe und ob überhaupt rechtliche Möglichkeiten einer Nicht-Erhebung gegeben seien.

Vielen sei nicht bekannt, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen gebe. Weiter wolle man sich eingehend mit der Frage befassen, ob durch eine Änderung auf Grundsteuerumlage wichtige Fördermittel in Millionenhöhe verloren gingen. Auch die Befürchtung, dass Beiträge dann nicht mehr den Eigentümer betreffen, sondern auf Mieter umgelegt werden können müsse geklärt werden.

Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen mit allen positiven wie negativen Erwägungen sollten hierzu eingeholt werden. Insgesamt stehe man einer Neuregelung nicht ablehnend gegenüber, jedoch müsse dies zwingend neutral begutachtet, durchgerechnet und rechtlich abgesichert werden.