Umstellung der Mittagsverpflegung an Schulen auf BIO-Standards

Am 16. Juli 2018 konnten sich die Mitglieder des Verwaltungs- und Kultursenats bedauerlicherweise nicht auf eine Einführung einer Bio-Quote bei der Mittagsverpflegung einigen.

Insbesondere zur Thematik von einzusetzenden „Coaches“ sowie der Angebotspalette von möglichen Caterern gab es Unklarheiten. Anlass zu einer positiven Haltung gegenüber dem ursprünglichen Gedanken gibt jedoch die Tatsache, dass fraktionsübergreifend ein grundsätzlicher Konsens „in der Sache an sich“ vorherrschte.

Die Umstellung auf BIO-Ernährung sowie die begleitende Beratung von externen Fachkräften („Coaches“) ist mit sehr vielen positiven Facetten versehen und kann mittels Erfahrungswerten aus anderen Kommunen als Erfolgsmodell gewertet werden.

Eine Bewusstseinsänderung aller Beteiligten (Eltern, Schüler, Lehrer, Gastronomen/Caterer) im Hinblick auf gesunde Ernährung, regionale Produkte, Wertschätzung von Lebensmitteln, das Wissen um deren Herkunft und Herstellung ist ebenso von diesem Gesamtpaket umfasst, wie der Sensibilisierungseffekt aller an diesem Projekt Beteiligten. Sinn, Zweck und Zielrichtung soll es sein, pädagogische und gesundheitliche Aspekte zu beleuchten, Anreize zur Verbesserung von Ernährungsmodalitäten herbeizuführen und nicht zuletzt neue Ideen und Hilfestellungen zu kreieren.

Es geht nicht darum, Anbietern (z.B. Caterern) ihre Arbeit vorzuschreiben oder kritisch zu hinterfragen, es geht nicht darum, Pädagogen in Konkurrenz zu externen Fachleuten zu stellen, sondern es geht darum, in einem gemeinsamen Zusammenspiel aller Komponenten und Akteure „unseren“ Kindern in den Neumarkter Schulen eine umfassende und lerneffektive Betrachtungsweise mit auf den Lebensweg zu geben.

Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung für den Regierungsbezirk Oberpfalz ist am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Regensburg angesiedelt. Die Ansprechpartner vermitteln erfahrene und erprobte „Coaches“, sozusagen als begleitende Berater.

Die Schulen werden von einer Ernährungsfachkraft individuell nach ihren Bedürfnissen und Standards beraten. Gemeinsam mit dem Coach analysieren die Schulen, Hausmeister, Eltern und Caterer ihr Verpflegungsangebot und legen individuelle Ziele und Maßnahmen zurVerbesserung fest. Dabei werden die Aspekte Gesundheitsförderlichkeit, Nachhaltigkeit, Wertschätzung und Wirtschaftlichkeit betrachtet.

„Die heutige Konsumgesellschaft wird immer komplexer und ist geprägt von einer Informationsflut. Schulen sind neben Familien und Freunden ein wichtiger Partner für junge Menschen, um einen kritischen Umgang mit Konsum, Medien, Umwelt und Ernährung zu lernen.“

(Dr. Marcel Huber, Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz)

Wir sind als UPW-Fraktion überzeugt davon, dass es sich hier um ein zukunftsträchtiges und eminent wichtiges Thema auf dem Wege der Gesundheitsförderung handelt und schlagen dem Stadtratsgremium folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

  1. Die Zusammenstellung der Mittagsverpflegung in den Neumarkter Schulen soll spätestens ab dem Schuljahr 2019 / 2020 unter Berücksichtigung der Empfehlung der DGE-Standards erfolgen.
  2. Ab dem Schuljahr 2019 / 2020 soll der Mindestanteil, wie bereits von der Verwaltung vorgeschlagen, von Bio-Lebensmitteln schrittweise erhöht werden.
  3. An drei Neumarkter Schulen soll ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ein Modellversuch für ein Schuljahr gestartet werden. Hierzu werden drei Coaches von der Regierung der Oberpfalz beauftragt, welche jeweils eine Schule bei der Umsetzung der Mindestquoten beratend begleiten. Die Auswahl der Schulen obliegt der Verwaltung. Der Versuch soll mit den 3 Neumarkter Anbietern durchgeführt werden, so dass eine allgemeine Ausschreibung vor endgültiger Verfahrensweise obsolet ist.
  4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt,
  • eine Kostenneutralität zu den beschlossenen Tagessätzen zu gewährleisten („Kostenbremse von max. 4,20,- EUR“)
  • eine Gesamt-Kostenaufstellung für ein Jahr zu erstellen
  • die Umstellung mit Infoveranstaltungen und workshops auf Anfrage beratend zu begleiten
  • nach 6-8 Monaten über Effekte und Erfahrungswerte im Stadtrat zu berichten.

Nach diesem Jahr ergeben sich Erfahrungswerte, so dass über eine mögliche Fortführung (der von kommunaler Seite unterstützend möglichen) bildungs- und gesundheitsfördernden Maßnahmen reflektiert und entschieden werden kann.